Erdbestattung


Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg.
Sie können grundsätzlich zwischen einem Reihengrab oder
einem Wahlgrab entscheiden.

Reihengräber

Die Reihengräber für Erdbestattungen sind immer nur für einen Sarg vorgesehen.
Sie haben als Graberwerber keinen Einfluss auf die Lage
der Grabstelle, diese wird vom Friedhof festgelegt.
Unter bestimmten Bedingungen kann in den ersten Jahren des Bestehens
der Grabstätte noch eine Urne mit aufgenommen werden.

Wahlgrab

Beim Wahlgrab können Sie als Nutzungsberechtigter die Lage frei auswählen.
Der Erwerb, und damit das Nutzungsrecht an einer ein- oder mehrstelligen Wahlgrabstätte
ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch unbegrenzt verlängert werden.
In der Regel muss das Nutzungsrecht für eine bestehende Wahlgrabstätte verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Dabei werden im Regelfall
alle Stellen einer Grabstelle zusammen verlängert.

Der Erwerb bzw. die Verlängerung einer Grabstelle richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Mindestruhefrist. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein.