Seebestattung


Bei der Seebestattung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone
auf dem offenen Meer beigesetzt.

Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen,
die notwendigen Abstimmungen werden von uns organisiert.
Nach erfolgter Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte
mit den genauen nautischen Angaben des Bestattungsortes
und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.

Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung.
Das heißt, der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung
mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber, die Angehörigen
geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab.

Zudem muss eine Seebestattung behördlich genehmigt werden.
Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen.
Dieser Nachweis kann durch die Angehörigen formlos, schriftlich versichert werden.